Reine Servicekraft im Sicherheitsumfeld – sichtbar, hilfsbereit, orientierend
In vielen Objekten, Bahnhöfen, Veranstaltungsstätten, Behörden oder Unternehmen werden Mitarbeitende eingesetzt, die keine Bewachungsaufgaben wahrnehmen, sondern ausschließlich serviceorientierte Tätigkeiten übernehmen. Diese Funktion wird häufig als reine Servicekraft bezeichnet.
Typische Aufgaben sind zum Beispiel:
- Besucher- und Personenlenkung
- Reisendenlenkung und Wegauskünfte
- Unterstützung am Empfang oder bei der Anmeldung
- Orientierungshilfe, Informationsweitergabe, Ansprechpartner sein
- Unterstützung bei geordneten Abläufen (Einlass, Wartezonen, Umleitungen)
Wichtig:
Reine Servicekräfte kontrollieren nicht, sie überwachen nicht und greifen nicht in Rechte Dritter ein. Sie arbeiten unterstützend, freundlich und lösungsorientiert – und tragen damit wesentlich zu Sicherheitsempfinden, Ordnung und Kundenservice bei, ohne selbst Sicherheitsmaßnahmen durchzusetzen.
Damit unterscheiden sie sich deutlich von:
- Bewachungspersonal (mit § 34a-Qualifikation) und
- der Servicekraft für Schutz und Sicherheit (anerkannter Ausbildungsberuf).
In der Praxis ergänzen reine Servicekräfte die Sicherheitsorganisation: Sie entlasten Sicherheitsmitarbeitende, verbessern die Besucherführung und sorgen dafür, dass Informationen schnell und verständlich beim Publikum ankommen – insbesondere an stark frequentierten Orten.

