Die Sachkundeprüfung nach § 34a GewO ist der erste zentrale Nachweis für professionelle Qualität im Sicherheitsgewerbe. Sie wird von der Industrie- und Handelskammer abgenommen und prüft, ob Sicherheitsmitarbeitende rechtlich, fachlich und praktisch fit sind – unter anderem in den Bereichen Rechte & Pflichten, Deeskalation, Eigensicherung, Umgang mit Konflikten sowie Datenschutz.
Für Kunden bedeutet die Sachkundeprüfung:
Sie erhalten Personal, das rechtssicher, verantwortungsvoll und serviceorientiert arbeitet – und Situationen einschätzen kann, bevor sie eskalieren.
Für Bewerber ist sie ein Karriereschlüssel:
Mit bestandener Sachkundeprüfung eröffnen sich deutlich mehr Einsatz- und Aufstiegsmöglichkeiten.
Für uns:
Die Sachkundeprüfung schafft Vertrauen – für uns ist diese die notwendige Grundqualifikationen

