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GSSK – Geprüfte Schutz und Sicherheitskraft

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Kurzinformationen

Einschlägige Grundlage
Ausbildungsverordnung und Ausbildungsrahmenplan, Prüfungsordnung, Berufsbildungsgesetz
Einsatzgebiete
in Alarmzentralen und an Werkspforten an Personen- und Gepäckkontrollanlagen im Freien in Fahrzeugen beim Kunden
Mindestdauer für Erwerb
Voraussetzungen zur Teilnahme an der IHK-Prüfung: Variante A: Eine abgeschlossene Berufsausbildung + mind. 2 Jahre Erfahrung in der Sicherheitswirtschaft Variante B: Mind. 5 Jahre Berufserfahrung, davon mind. 3 Jahre in der Sicherheitswirtschaft Mindestalter: 24 Jahre Erste-Hilfe-Kurs, der nicht älter als 24 Monate zurückliegt
Verwandte Qualifikationen
Sachkunde, Fachkraft, etc